fgF - René Körner

fachlich geeigneter Fachkundiger





Willkommen bei  fgF

Als fgF - fachlich geeigneter Fachkundiger - bietet unser Unternehmen die Überwachung und Dokumentation der erforderlichen Prüfungs- und Nachweispflichten gegenüber der Behörde an.


Zu jedem Bau gehört eine fachlich korrekte Entwässerung.  Gemäß §13 Abs. 3 der Entwässerungssatzung der Stadt Bamberg wird die Nachweispflicht vom Bauherrn durch einen fachlich geeigneten Fachkundigen (fgF) gesetzlich gefordert.